Quantcast
Channel: Blog – Beamten-Infoportal.de
Viewing all articles
Browse latest Browse all 101

Urheberrecht von Unterrichtsmaterialien

$
0
0

gestohlene-ideen

Urheberrecht von Unterrichtsmaterialien

Im Zeitalter digitaler Medien sind Lehrer und Lehrerinnen nicht mehr nur auf Schulbücher, Arbeitsblätter oder Folien angewiesen. Sie greifen auf immense Materialsammlungen zu, die in digitaler Form zur Verfügung stehen. Allerdings wird die Begeisterung über die bunte Vielfalt der Quellen von der Ungewissheit getrübt, inwieweit man dabei das Urheberrecht verletzt.   Nutzung von Materialien im Unterricht Nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) dürfen urheberrechtlich geschützte Werke an Schulen für einen gewissen Kreis von Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Maximal 10% des Werkes oder 20 Seiten dürfen pro Schuljahr kopiert und einer Schulklasse zur Verfügung gestellt werden. Beiträge Artikel lesen →

Der Beitrag Urheberrecht von Unterrichtsmaterialien erschien zuerst auf Blog - Beamten-Infoportal.de.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 101